Eine Konzession wird in der Energiewirtschaft zwischen dem Netzbetreiber und der Kommune abgeschlossen. Der Konzessionsvertrag regelt das Recht zur Nutzung der öffentlichen Wege zur Verlegung von Strom, Gas oder Wasserleitungen im Gemeinde- bzw. Stadtgebiet.
In den blau markierten Gebieten versorgen die Stadtwerke Döbeln GmbH ihre Kunden mit Gas, in den rot markierten Gebieten mit Strom und Gas. Die Stadtwerke Döbeln GmbH sind in diesen Gebieten Netzbetreiber.
Grundsätzlich gilt: Den Strom- bzw. Gasversorger kann man wechseln, den Netzbetreiber nicht. Der grundlegende Unterschied zwischen Netzbetreiber und Strom- bzw. Gasversorger ist, dass der Strom- bzw. Gasversorger den Verbraucher mit Strom und Gas versorgt, während der Netzbetreiber die Infrastruktur für die Lieferung zur Verfügung stellt. Dabei stellt der Netzbetreiber die Dienstleistung des Strom- bzw. Gastransports dem Strom- bzw. Gasversorger über die Netznutzungsentgelte in Rechnung. In der Regel gibt es auf jeder Gemarkung einen Netzbetreiber, der seit der Liberalisierung des Strom- und Gasmarktes verpflichtet ist, den Strom- und Gasversorgungsunternehmen die Netze zur Verfügung zu stellen.