Wenn ein überdurchschnittlich hoher Anteil Ihres nach Allgemeinem Tarif bezogenen jährlichen Stromverbrauches in den Zeiten zwischen 22.30 Uhr und 6.30 Uhr („Niedertarifzeit“) fällt, lohnt sich im Regelfall die Wahl bzw. Beibehaltung der Schwachlastregelung, d. h. die gesonderte Erfassung und Abrechnung des in der Niedertarifzeit auftretenden Stromverbrauches.

Für Wärmepumpen zur Raumheizung und andere unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen bieten wir bei Vorliegen der installationstechnischen Voraussetzungen und Einhaltung bestimmter Betriebszeiten einen günstigeren Strompreis an.

Zur Zeit gelten folgende Unterbrechungszeiten für Elektro-Wärmepumpenanlagen: – täglich von 10:30 bis 12:30 Uhr und von 17:00 bis 19:00 Uhr – an gesetzlichen Feiertagen erfolgt keine Abschaltung

Soweit der gleichzeitige Leistungsbedarf in Ihrer Anlage über 30 Kilowatt (kW) liegt, bietet Ihnen die Umstellung auf ¼-Stunden-Leistungsmessung eventuell Vorteile. Die über 1/4 Stunden bezogenen Kilowattstunden werden über den Zähler erfasst. Der höchste 1/4-Stunden-Wert wird für die Stromabrechnung herangezogen.

Auf Wunsch beraten wir Sie über diese Produktvarianten gerne näher. Insbesondere bei größeren Änderungen Ihres Strombedarfes kann die Wahl einer anderen Produktvariante günstiger sein.