Energetische Sanierung steuerlich geltend machen
SPAREN BEIM SANIEREN: Wer seine Immobilie 2023 energetisch
saniert hat, kann die Kosten bei der Steuererklärung für
das Jahr geltend machen. Insgesamt lassen sich 20 Prozent der
Kosten, verteilt über drei Jahre, von der Steuerschuld abziehen –
bis zu einem Höchstbetrag von 40 000 Euro. Die Steuerermäßigung
gibt es für den Einbau von Wärmedämmungen
oder die
Erneuerung von Fenstern, Außentüren und Heizungen. Die
Immobilie muss mindestens zehn Jahre alt sein und die Eigentümer
müssen selbst darin wohnen. Außerdem darf die Sanierungsmaßnahme
nicht gleichzeitig staatlich gefördert und
steuerlich begünstigt werden.