Was ist zu tun bei Gasgeruch?
Eine mögliche Störung, die auftreten kann, ist der Gasgeruch. Dabei unterscheidet man in einen leichten oder starken Gasgeruch.
Der Unterschied besteht darin, dass bei einem leichten Gasgeruch das Gas erst nach mehrmaligem Einatmen wahrzunehmen ist, während man bei einem starken Gasgeruch sofort den Gasaustritt riecht und eventuell sogar zischen hört.
Egal ob es sich um einen leichten oder einen starken Gasgeruch handelt, jeder Vorfall muss schnell und korrekt bei den Stadtwerken gemeldet werden, damit Schlimmeres verhindert werden kann.
Wichtig!
Die nachfolgend genannten Maßnahmen nur bei leichtem Gasgeruch durchführen. Sollten Sie einen sehr starken Gasgeruch wahrnehmen, dürfen Sie auf keinen Fall das betroffene Haus betreten. Rufen Sie uns erst an, wenn Sie sich in sicherem Abstand zu diesem Gebäude befinden!
Bei leichtem Gasgeruch sollten Sie
- alle Flammen löschen
- alle Fenster und Türen öffnen und kräftig lüften, am besten für Querlüftung sorgen (nur bei Gasgeruch im Gebäude!)
- Absperreinrichtung am Gaszähler oder die Hauptsperreinrichtung schließen! Achtung: Nach Störungsbeseitigung darf die Hauptsperreinrichtung nur durch einen Mitarbeiter der Stadtwerke wieder geöffnet werden
- kein Streichholz oder Feuerzeug anzünden, kein offenes Licht benutzen, nicht rauchen
- keine elektrischen Schalter betätigen (Licht; Stecker; Klingel)
- nicht selbst telefonieren und keine Telefongespräche entgegennehmen
- Hausbewohner warnen – ABER an Türen klopfen, nicht klingeln
- die Stadtwerke Döbeln GmbH außerhalb des betroffenen Gebäudes unter der Störrufnummer 08000 721721 benachrichtigen
- Bitte melden Sie auch schwachen Gasgeruch im Haus oder auf der Straße sofort!