Arbeitspreis, Leistungspreis… Schluss mit dem Fach-Chinesisch. Wir erklären.

Das Arbeitsentgelt wird errechnet aus der im Abrechnungsjahr bezogenen elektrischen Leistung in Kilowattstunden (kWh) mal dem Arbeitspreis in Cent/kWh. Die elektrische Leistung wird vom Zähler gemessen und angezeigt.

Das Leistungsentgelt setzt sich aus einem festen und einem verbrauchsabhängigen Anteil zusammen. Der feste Anteil ist eine Grundgebühr für die Vorhaltung einer elektrischen Leistung in € je Jahr und ergibt sich für jede Bedarfsart gemäß dem Strom-Preisblatt. Der verbrauchsabhängige Anteil des Leistungsentgeltes wird wie folgt berechnet: (1) bei Leistungsmessung aus der höchsten im Abrechnungsjahr gemessenen Anzahl der Leistungswerte (Lw) mal dem Leistungspreis der betreffenden Bedarfsart gemäß Preisblatt (in € je Lw und Jahr). (2) ohne Leistungsmessung aus der im Abrechnungsjahr bezogenen elektrischen Arbeit (kWh) mal dem sich bei durchschnittlichem Abnahmeverhalten ergebenden Leistungspreis je kWh der betreffenden Bedarfsart gemäß dem Preisblatt.

Der Verrechnungspreis wird vom Elektrizitätsversorgungsunternehmen zur Ermittlung der vom Kunden abgenommenen Elektrizität über eine Messeinrichtung erhoben.