Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
Das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – KWKG 2002) trat am 1. April 2002 in Kraft. Ziel ist die Minderung der Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland im Sinne des Klimaschutzes.
Mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Neuregelung der Erneuerbaren Energien im Strombereich zum 1. August 2004 wurde der § 4 Absatz 3 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz geändert.
Durch den befristeten Schutz und die Modernisierung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) und den Ausbau der Stromerzeugung in kleinen KWK-Anlagen sowie die Markteinführung der Brennstoffzelle werden die Energieeinsparung, der Umweltschutz und das Erreichen der Klimaschutzziele der Bundesregierung gefördert.