Schritt 1: Anmeldung

Der erste Schritt zum Netzanschluss Ihrer Erzeugungsanlage ist die Anmeldung bei einem unserer kompetenten Ansprechpartner. Die Anmeldung muss alle wesentlichen Angaben zu Ihrem Vorhaben beinhalten, insbesondere natürlich die Daten der Erzeugungsanlage selbst. Unser Vordruck Anmeldung zum Netzanschluss wird es Ihnen in Verbindung mit dem Datenblatt zum Anschluss von Erzeugungs-/Entnahmeanlagen erleichtern, alle wichtigen Angaben zu erfassen.

Wichtige Hinweise: Haben Sie schon die notwendigen Unterlagen eingereicht? Wenn nicht, dann haben wir hier noch einmal eine Zusammenfassung:

  • Übersichtsplan (ca. M 1:10.000) und Lageplan (ca. M 1:500) mit Kennzeichnung des Aufstellungsortes der Erzeugungsanlage(n) einschl. der Grundstücksgrenzen
  • Technische Unterlagen des Herstellers der Anlagen, wie z.B.:
  • Datenblätter/Prüfprotokolle zu Antriebsmaschine, Generator und ggf. der Wechselrichter bzw. Frequenzumrichter
  • bei Wechsel- bzw. Frequenzumrichtern Prüfprotokoll der zu erwartenden Oberschwingungen und Zwischenharmonischen (Ströme)
  • bei Wechselrichtern Konformitätserklärung zur Nennscheinleistung und maximalen Ausgangsscheinleistung
  • Konformitätserklärung/Prüfzertifikat (Unbedenklichkeitsbescheinigung) zur Schutzeinrichtung bei Erzeugnisanlagen bis 30 kVA
  • bei Windenergieanlagen Auszug aus dem Prüfbericht „Bestimmung der elektrischen Eigenschaften – Netzverträglichkeit“ entsprechend TR 3 der FGW e. V. und zugehörige Herstellerbescheinigung

Bei allen Maßnahmen zur Einrichtung oder Änderung des Netzanschlusses und zum Anschluss einer Erzeugungsanlage an unserem Netz sind die

einzuhalten.

Schritt 2: Prüfung der Netzanschluss-/Einspeisemöglichkeit

Sobald uns Ihre vollständige Anmeldung vorliegt, wird durch uns die Anschlussmöglichkeit Ihrer geplanten Anlage in unserem Netz unter Berücksichtigung der gegebenen Netzverhältnisse, der Leistung, der Betriebsweise und zu erwartender Netzrückwirkungen der Erzeugungsanlage geprüft. Diese Prüfung beinhaltet die Ermittlung:

  • eines geeigneten Netzanschluss- bzw. Netzverknüpfungspunktes
  • einer technischen Anschlusslösung
  • der voraussichtlichen Anschlusskosten (Grobkostenabschätzung) und
  • der konkreten technischen Bedingungen zum Netzanschluss

Das Ergebnis wird Ihnen im Rahmen einer „Netztechnischen Stellungnahme“ schriftlich mitgeteilt. Wichtige Hinweise: Auf Grund der Vielzahl der vorliegenden Einspeisebegehren ist eine Reservierung / Vorhaltung der Einspeisekapazität am Netzverknüpfungspunkt erst ab einer hinreichenden Planungsreife des Vorhabens möglich. Näheres finden Sie unter „Reservierung„.

Schritt 3: Angebot zum Netzanschluss

Nachdem die notwendigen Detailabstimmungen zum Netzanschluss abgeschlossen sind, erhalten Sie von uns gerne ein verbindliches Anschlusskostenangebot. Hierzu benötigen wir neben den bereits vorliegenden (ggf. aktualisierten) Anmeldeunterlagen eine technische Projektunterlage zum Vorhaben in dreifacher Ausfertigung mit folgendem Inhalt:

  • Lageplan der Anschlussanlage und der Erzeugungsanlage(n)
  • Angaben zur Anschlussanlage (u. a. Baukörper, elektrischen Anlage einschließlich Schutztechnik)
  • Angabe zu den Schutzeinrichtungen der Erzeugungsanlage (Art, Fabrikat, Schaltung, Funktion und Gerätebeschreibung sowie ggf. Konformitätserklärungen bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigungen)
  • Angaben zum Kundennetz (Typ, Länge und Querschnitt) (außer Hausinstallationen)
  • Nachweis zur Erhaltung des geforderte cos φ
  • Nachweis zur Erdschlusskompensation des Kundennetzes ( nicht bei Anschluss in Niederspannung)

Schritt 4: Herstellung und Inbetriebnahme des Netzanschlusses

Nach Bestätigung des Anschlusskostenangebots und Vorliegen erforderlicher Genehmigungen werden wir in Abstimmung mit Ihnen umgehend mit der Erstellung des Netzanschlusses beginnen. Nach dessen Fertigstellung erfolgt die Inbetriebnahme der Übergabestelle (Hausanschlusskasten, Zähleranschlusssäule, Transformatorenstation, Umspannwerk). Wichtige Hinweise: Bitte teilen Sie uns den Inbetriebnahmetermin der Übergabestelle rechtzeitig mit. Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme gilt die Übergabestelle als abgeschlossene elektrische Betriebsstätte entsprechend DIN VDE 0105-100. Nach Meldung der Fertigstellung Kundenanlage durch den Installateur erfolgt der Einbau der Mess- und Zähleinrichtungen und die Inbetriebnahme des Netzanschlusses. Anschlussnehmer bzw. Anschlussnutzer/Anlagenbetreiber erhalten daraufhin die Bestätigung zum Netzanschlussverhältnis bzw. die Bestätigung zum Anschlussnutzungsverhältnis und der Einspeisung  zur dauerhaften Regelung der gegenseitigen Beziehungen. Schritt 5: Inbetriebnahme und technische Abnahme der Erzeugungsanlage Bei Erzeugungsanlagen geringer Leistung (insbesondere in Niederspannung) erfolgt die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage mit Einbau der Zähleinrichtung. Erzeugungsanlagen größerer Leistung benötigen dagegen i. d. R. eine sogenannte Probebetriebsphase, bevor sie in den Dauerbetrieb gehen. Beim Probebetrieb werden verschiedene Prüfungen (z. B. der Schutzeinstellungen) durchgeführt, um einen reibungslosen Dauerbetrieb der Erzeugungsanlage zu gewährleisten. Die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage ist durch den Anlagenbetreiber und den Anlagenerrichter im Inbetriebnahmenachweis zu dokumentieren. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter Nachweisführung:

Wichtige Hinweise: Bitte teilen Sie uns den geplanten Inbetriebnahmetermin für den Dauerbetrieb sowie den Beginn und die Dauer des ggf. erforderlichen Probebetriebs der Erzeugungsanlage rechtzeitig mit. Die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage ist bei Privilegierung nach dem EEG und KWKG 2002 wichtig für vergütungsrelevante Fragen.