„Stell dir vor, es geht das Licht aus …“
Was im alten Schlager romantisch klingt, kann in der Realität unangenehme Folgen haben. Wer übernimmt den Schaden nach einem Stromausfall?
Nicht selten kommen verärgerte Kunden zu den Stadtwerken und schimpfen, dass elektrische Geräte im Haushalt nach dem letzten Stromausfall bzw. der letzten Spannungsschwankung nicht mehr funktionieren. Hier gilt es zu entscheiden, wer die entstandenen Kosten trägt.
Die Stadtwerke Döbeln GmbH haften nur dann für den Schaden, wenn die Störung durch Vorsatz oder aufgrund grob fahrlässiger Handlungen eigener Mitarbeiter oder den von den SWD beauftragten Baufirmen verursacht wurde (AVB § 6). Besser ist es natürlich, Schäden zu vermeiden. Deshalb werden alle Kunden der SWD vor einer vorhersehbaren Versorgungsunterbrechung benachrichtigt. Solche Unterbrechungen können jedoch auch spontan auftreten, eine rechtzeitige Ankündigung ist in diesen Fällen nicht möglich. Verursacht werden können sie zum einen durch Kabelfehler und zum anderen durch Fremdeinwirkungen, wie etwa Baggerschäden. Aus eigener Erfahrung wissen wir außerdem, dass solche Störungen auch durch höhere Gewalt wie zum Beispiel Hochwasser, Sturm, Eis oder Blitzeinschlag auftreten können. Für solche unvorhersehbaren Fälle empfiehlt es sich, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Dazu sagt Peter Friedrich von der Allianz: „Zuständig für diese Schäden ist eine erweiterte Haushaltversicherung mit einem Zusatzabschluss für Überspannung (durch Gewitter). Ganz gleich, ob die Versicherung vor oder nach der Wende abgeschlossen wurde, mit einer derartigen Versicherung gelangt der Versicherungsnehmer im Schadensfall recht unproblematisch zu einer Schadensregulierung. Ähnliches gilt für Gebäudeeigentümer, die ihre Heizungs- und Elektroanlagen mit einem Zusatzabschluss in ihrer Gebäudeversicherung gegen Überspannung versichern können.