Bevor Sie den Energieversorger wechseln!
Nach dem Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 24.04.1998 ist es allen Stromkunden freigestellt, ihren Stromlieferanten frei zu wählen. Also auch uns.
Zuallererst: wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, Ihre Stadtwerke. Wir helfen Ihnen gern.
Was sollten Sie beachten:
- Lesen Sie sich das Angebot genau durch!
- Ermitteln Sie aus Ihrer letzten Jahresrechnung Ihren Jahresstrombezug (Angabe in kWh)
- Ermitteln Sie aus dem Angebot den sogenannten Verbrauchspreis
- Rechnen Sie mit Bruttopreisen (inkl. Stromsteuer z. Z. 2,05 Ct/kWh und der zur Zeit gültigen Mehrwertsteuer)
- Sollten in den Angeboten Netznutzungsentgelte gesondert angeführt werden, überprüfen Sie bitte, ob die angeführte Beträge in Ct/kWh mit den Netznutzungsentgelten ihres Netzbetreibers (in der Regel Stadtwerke oder regionale Versorger) übereinstimmen.
- Die Netznutzungsentgelte der Netzbetreiber sind im Internet abrufbar.
- Ermitteln Sie den Grundpreis (brutto) in Euro pro Jahr
- Ermitteln Sie weitere Gebühren in Euro pro Jahr aus dem Angebot (z. B. Kosten für Schlussablesung).
Auf was sollte ich noch achten?
- Wie lang ist die Vertragslaufzeit?
- Wie ist meine Kündigungsfrist?
- Habe ich Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen?
- Habe ich einen Ansprechpartner für Fragen der Abrechnung?
- Welche Dienstleistungen werden mir zusätzlich angeboten?
Und nicht zuletzt: wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, Ihre Stadtwerke. Wir helfen Ihnen gern.