Bevor Sie den Energieversorger wechseln!

Nach dem Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 24.04.1998 ist es allen Stromkunden freigestellt, ihren Stromlieferanten frei zu wählen. Also auch uns.

Zuallererst: wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, Ihre Stadtwerke. Wir helfen Ihnen gern.

Was sollten Sie beachten:

  • Lesen Sie sich das Angebot genau durch!
  • Ermitteln Sie aus Ihrer letzten Jahresrechnung Ihren Jahresstrombezug (Angabe in kWh)
  • Ermitteln Sie aus dem Angebot den sogenannten Verbrauchspreis
  • Rechnen Sie mit Bruttopreisen (inkl. Stromsteuer z. Z. 2,05 Ct/kWh und der zur Zeit gültigen Mehrwertsteuer)
  • Sollten in den Angeboten Netznutzungsentgelte gesondert angeführt werden, überprüfen Sie bitte, ob die angeführte Beträge in Ct/kWh mit den Netznutzungsentgelten ihres Netzbetreibers (in der Regel Stadtwerke oder regionale Versorger) übereinstimmen.
  • Die Netznutzungsentgelte der Netzbetreiber sind im Internet abrufbar.
  • Ermitteln Sie den Grundpreis (brutto) in Euro pro Jahr
  • Ermitteln Sie weitere Gebühren in Euro pro Jahr aus dem Angebot (z. B. Kosten für Schlussablesung).

Auf was sollte ich noch achten?

  • Wie lang ist die Vertragslaufzeit?
  • Wie ist meine Kündigungsfrist?
  • Habe ich Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen?
  • Habe ich einen Ansprechpartner für Fragen der Abrechnung?
  • Welche Dienstleistungen werden mir zusätzlich angeboten?

Und nicht zuletzt: wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, Ihre Stadtwerke. Wir helfen Ihnen gern.