Allgemeine Bedingungen gemäß § 18 Abs. 1 EnWG und § 4 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 NAV
Das Netzanschlussverhältnis regelt die technischen Eigenschaften des unmittelbaren Netzanschlusses einer Kundenanlage an das Verteilnetz der Stadtwerke Döbeln GmbH. Dieses Vertragsverhältnis kommt automatisch mit der Anmeldung zum Netzanschluss (ANA) und dessen Realisierung zu Stande.
1. Bestätigungen des Netzanschlussverhältnisses
- Bestätigung des Netzanschlussverhältnisses für Baustromanschlüsse
- Bestätigung des Netzanschlussverhältnisses für Kunden in Mittelspannung
- Bestätigung des Netzanschlussverhältnisses für Kunden in Niederspannung
2. Mögliche Anlagen zur Bestätigung des Netzanschlussverhältnisses
3. Bestätigungen des Anschlussnutzungsverhältnisses