Allgemeine Bedingungen gemäß § 18 Abs. 1 EnWG und § 4 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 NAV

Das Netzanschlussverhältnis regelt die technischen Eigenschaften des unmittelbaren Netzanschlusses einer Kundenanlage an das Verteilnetz der Stadtwerke Döbeln GmbH. Dieses Vertragsverhältnis kommt automatisch mit der Anmeldung zum Netzanschluss (ANA) und dessen Realisierung zu Stande.