Biogas-Einspeisung ins Netz der Stadtwerke Döbeln GmbH

Für den Netzanschluss von Biogasanlagen zur Einspeisung von Biogas in das Verteilnetz der Stadtwerke Döbeln GmbH gelten neben unserer „Richtlinie Technischen Mindestanforderungen“ gemäß § 19 Abs. 2 EnWG folgende Bedingungen: 1. Voraussetzung für die Prüfung eines Netzanschlussbegehrens ist eine Beauftragung durch den Netzanschlussnehmer. Die dafür notwendige Abwicklungsvereinbarung enthält alle für die Prüfung des Netzanschlussbegehrens notwendige Angaben. 2. Die standardisierten Bedingungen für den Netzanschluss ergeben sich aus Netzanschlussvertrag Biogas.

Musterverträge

Die standardisierten Bedingungen für den Netzanschluss ergeben sich aus dem Netzanschlussvertrag Biogas. Für eine geplante Biogaseinspeisung kann der Netzanschlussnehmer ein Netzanschlussbegehren mittels vollständiger und unterschriebener Abwicklungsvereinbarung an die Stadtwerke Döbeln GmbH richten. Wurde das Netzanschlussbegehren positiv beschieden, kann durch den Netzanschlussnehmer ein Netzanschlussvertrag unterzeichnet werden.