Technische Mindestanforderungen gemäß § 19 Abs. 1 EnWG

Die Stadtwerke Döbeln GmbH ist gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für die Errichtung, den Betrieb und die Instandhaltung des Netzes verantwortlich. Dadurch sind Netzanschlüsse nur unter der Einhaltung von technischen Mindestanforderungen zulässig. Für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen an unserem Netz gelten die Technischen Mindestanforderungen der Stadtwerke Döbeln GmbH zum Netzanschluss und dessen Nutzung (TMA). Dabei sind insbesondere die Technischen Regeln einzuhalten.

Technische Regeln

Ab dem 01.08.2012 gelten die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen am Niederspannungsnetz „TAB Mitteldeutschland Ausgabe 2012“